CCS, EOR, Fracking: Untergrund für Energiewirtschaft weiter interessant

:: Mit CCS soll der Bau neuer Kohlekraftwerke als „klimafreundlich“ verkauft werden

:: Der Bau eines europaweiten CO2-Pipeline-Netzes ist der Einstieg in eine weit verzweigte CO2-Wirtschaft für die Gewinnung fossiler Kohlenwasserstoffe in Form von Erdöl  und Erdgas

 

Was als Klimaschutzprojekt begonnen hat, wandelt sich nun etappenweise in ein Projekt zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas. Die Mobilisierung dieser fossilen Energieträger im Untergrund durch Einpressen von CO2 ist in den USA schon weit verbreitet.

Bedenken gibt es von Seiten der Wasserversorger, so schreibt die Wasserzeitung: "Ein Blick zurück: Am 24. August 2012 ist  das CCS- Gesetz einen Tag nach seiner Veröffentlichung endgültig in Kraft getreten, nachdem Brandenburg der von  Schleswig-Holstein und Niedersachsen geforderten „Länderklausel“ zugestimmt  hat. Der Bau von Speichern ist deutlich eingeschränkt, der Bau von Pipelines  jedoch ausdrücklich erwünscht.

„Wir wissen nicht, ob wir uns über diesen unter Umweltminister Altmaier ausgehandelten Kompromiss lange freuen können. Denn obwohl die Bundesländer die Möglichkeit haben, auf ihren Gebieten Speicher zu verbieten, ist der Weg frei für die finanzielle Förderung von CCS-Kohlekraftwerken und den Ausbau einer transeuropäischen  CO2-Infrastruktur“, mahnt Ernst Kern, Geschäftsführer des Wasserverbandes Nord in Oeversee.

„Von Anfang an ging es nicht nur um den vordergründig dargestellten Klimaschutz, sondern auch – vielleicht sogar  vor allem – um den Einsatz von CO2 für die Gewinnung zusätzlicher fossiler Kohlenwasserstoffe in Form von Erdöl  und Erdgas und damit auch um eine  Verzögerung des Ausbaus Erneuerbarer Energien“, ist der Wasserfachmann  überzeugt. Aus der ursprünglichen ,Klimaschutz-Pipeline‘ wird allmählich ein Netz von CO2-Pipelines für den Einstieg in eine weit verzweigte CO2-Wirtschaft." 1)

Die sogenannte EOR- (Enhanced Oil Recovery) Technik soll mit dem Verpressen von CO2 und dem dadurch erhöhten Druck sowie durch dadurch erreichte geringere Zähigkeit des Erdöls, die Förderung in fast ausgebeuteten Feldern ermöglichen.


Was bedeutet CCS?

CCS steht für "Carbon Dioxide Capture and Storage", zu deutsch: Kohlendioxid-Abscheidung und Speicherung. Um insbesondere Kohlekraftwerke „grün“ zu waschen, sollen gigantische Mengen CO2, das bei der Kohleverbrennung entsteht, ausgewaschen, konzentriert, verflüssigt und in Pipelines zu Lagerstätten geleitet werden. Hier soll das verflüssigte Kohlendioxid in tiefe geologische Schichten verpresst und dort 10.000 Jahre „gespeichert“ werden.


Warum gibt es Bürgerinitiativen gegen CO2-Endlager?

  • CCS ist menschenverachtend und ein Anschlag auf die Lebensgrundlagen der Menschheit; insbesondere gefährdet CCS der Trinkwasserversorgung der Bundesrepublik für Jahrhunderte. Wegen der hohen Risiken will noch immer keine Versicherung CO2-Endlager versichern.
  • CCS ist sehr teuer. Es wird davon ausgegangen, dass CCS die Stromgestehungskosten verdoppelt. EU-weit sind 240 neue Kohlekraftwerkegeplant. Für die CO2-Abscheideanlagen, die Pipelines und das Verpressen von jährlich 1 Mrd. Tonnen CO2 sind Gesamtkosten von 1 Billion Euro vorgesehen.
  • CCS dient nicht dem Klimaschutz. Der„Klimaschutz“ als Zweck des Gesetzes wurde gestrichen. Damit bringen die Verfasser des Gesetzes zum Ausdruck, dass nicht Klimaschutz, sondernausschließlich wirtschaftliche Ziele verfolgt werden. Klimaschutz wird nur noch als Begründung für Enteignungen für CO2-Endlager und Pipelines genannt, obwohl die CO2-Endlagerung als Klimaschutz längst wissenschaftlich widerlegt ist.


Schützt ein Landesgesetz vor CO2-Endlagern?

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat der CCS-Lobby nachgegeben. Das am 24. 08.2012 in Kraft getretene Bundesgesetz „Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid“ (sogenanntes CCS-Gesetz) erlaubt sowohl Forschungs- als auch großtechnische „Demonstrationsanlagen“.

Die Bundesländer wurden ermächtigt, eine Endlagerung unter bestimmten Voraussetzungen vorerst auszuschließen (Länderklausel). Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf macht die Landesregierung von dieser Möglichkeit Gebrauch. Alle Parteien des Landtages wollen dem Gesetz zustimmen.

Aber:

  • Ein Landesgesetz gilt lediglich für das jetzige, zeitlich begrenzte Demonstrations- und Forschungsgesetz des Bundes, das bis zum 31.12.2018 evaluiert werden soll. · Das Landesgesetz kann eine CO2-Verpressung in Nord- und Ostsee nichtverhindern. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone, außerhalb der 12-Meilen-Zone (ca. 22 km) gilt Bundeshoheit. CO2-Endlager können sich im Untergrund 100 km und mehr ausbreiten und so auch an Schleswig-Holsteins Küsten undBadestränden wieder „anlanden“ und den Tourismus beeinträchtigen. Bei Leckagen führt CO2 zur befürchteten Meerwasserversauerung und einem Absterben der Meeresfauna.
  • Auf das von der EU geplante transeuropäische 22.000 bis 37.000 km lange CO2- Pipeline-System haben die Länder über ein Landesgesetz keinen Einfluss. Die Pipelines müssen geduldet werden.
  • Die EU setzt aber weiterhin auf CCS.
  • Im Januar 2013 wurde ein Entwurf der EUKommission bekannt, der CCS neuen Schub verleihen soll.


Nochmal die Wasserzeitung:

"Das sagen die norddeutschen Wasserversorger:

 Die Wasserwirtschaft der BDEW-Landesgruppe Norddeutschland hat ihre Ablehnung zum Vordringen unter die Erde in  einem Schreiben klar geäußert. Lesen Sie im Folgenden Auszüge zur Grundaussage sowie zu den Bedenken, welche die Wasserversorger angemeldet haben.... Der detaillierten Darlegung unserer Einwendung sei vorweggestellt, dass sich die in der Landesgruppe Norddeutschland organisierten Wasserversorger einer sicheren und qualitativ hochwertigen Versorgung ihrer Kunden mit Trinkwasser ganz wesentlich verpflichtet fühlen. Diese vorrangige Zielstellung eines WVU muss grundsätzlich bei unserer Bewertung von Nutzungsvorhaben des Untergrundes wie in dem vorliegenden Fall berücksichtigt werden. Daher sprechen wir uns aus Sorge um einen nachhaltigen Grundwasser- und Ressourcenschutz deutlich gegen das geplante Vorhaben aus.


Folgende fünf Schwerpunkte bilden die Grundlage für die Bedenken der Landesgruppe:

  • Unzureichende Bewertungsgrundlage des Vorhabens: Neben der grundsätzlichen Kritik an der Nutzung des EOR-Verfahrens in Bezug auf verfahrensbedingte Gefahren lassen die im strategischen Umweltbericht benannten Eckpunkte des Projektes nur eine unzureichende Risikobewertung zu ...
  • Mögliche Folgewirkung von CO2Einpressungen unter Einsatz hoher Drücke: Die (bei EOR-Verfahren gewünschte) Verdrängung kann in einem Radius von bis zu 100 km zu einer signifikanten Erhöhung des Untergrunddruckes führen. Konkret besteht die Gefahr des Austritts von Formationswässern bzw. die unerwünschte Mobilisierung von Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen. Der Verdrängungseffekt von eingepresstem  CO2könnte eine Salzwasserverlagerung nach sich ziehen, die in einer küstennahen „Kettenreaktion“ bis zu einer Verunreinigung  von Grundwässern im Festlandbereich durch salines Porenwasser führen könnte ...
  • Direkte Betroffenheit der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
  • CO2-Importabhängigkeit/Leitungsbau
  • Fehlender Wissenspool an Langzeitstudie."

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.


1) Quelle: Wasserzeitung, Dezember 2012

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