Methanreduktion in der EU droht am Widerstand der Agrarlobby zu scheitern
Deutsche Umwelthilfe fordert konkrete Minderungsziele – Methangrenzwerte müssen Bestandteil europäischer Luftreinhaltepolitik werden

Die große Zahl der Rinder in der EU und deren Hinterlassenschaften in Form von Gülle haben einen relevanten Anteil an den Methan-Emissionen (Foto: Gemeinfrei)
Methan ist ein wichtiger Vorläuferstoff für bodennahes Ozon – einer der wirkungsvollsten Luftschadstoffe in Europa – und gleichzeitig ein potentes Treibhausgas. Die EU Kommission hat vorgeschlagen, verbindliche Minderungsziele für Methan in die EU Richtlinie über nationale Reduktionsziele (NERC-Richtlinie) aufzunehmen. Mit der Integrierung in die Richtlinie soll das Gas – analog zu anderen Ozonvorläuferstoffen – in Deutschland und Europa direkt adressiert werden. Damit würde eine Lücke in der europäischen Luftreinhaltepolitik geschlossen.
Der Landwirtschaftssektor ist in Deutschland wie auch in der EU der größte Emittent von Methan. Im aktuellen Gesetzesentwurf werden zuallererst industrielle Großbetriebe in die Verantwortung genommen und zu Minderungen verpflichtet. Hier können Emissionen sehr kostengünstig und unkompliziert etwa durch einen verbesserten Umgang mit Gülle aus der Viehwirtschaft reduziert werden. Gegen diese Möglichkeiten industrielle Großbetriebe in die Verantwortung zu nehmen sprach sich der EU-Agrarausschuss nun aus.
„Mit ihrem Veto stärken die EU-Parlamentarier die industrielle Fleisch- und Milchproduktion und schaden kleinen Familienbetrieben und Ökolandwirten. Für den Umweltschutz und die Gesundheit der Menschen in Europa ist es völlig inakzeptabel, die Einführung von Grenzwerten für Methanemissionen weiter aufzuschieben. Auch die landwirtschaftlichen Großbetriebe müssen dies endlich anerkennen. Sie dürfen sich nicht länger mit ihrer Blockadehaltung aus der Verantwortung stehlen“, kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, das Abstimmungsergebnis.
Die DUH fordert einen angemessenen Beitrag des Landwirtschaftssektors zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Der federführende EU-Umweltausschuss dürfe das Methanziel daher auf keinen Fall aufgeben, sondern müsse vielmehr zusätzliche Minderungsvorgaben für 2025 festschreiben. Notwendig sei zudem eine integrierte Minderungsstrategie für Methan auf nationaler Ebene. Trotz der negativen Effekte als Luftschadstoff und Treibhausgas gibt es für Deutschland keine spezifischen Minderungsvorgaben. Als „völlig unverständlich“ beurteilt Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH, die bisherige Vernachlässigung von Methan in der nationalen Klima- und Umweltschutzpolitik. „Das zuständige Bundesumweltministerium darf sich nicht durch vereinzelte Stimmen aus den Landwirtschaftsverbänden beeinflussen lassen, sondern muss eine konsequente Minderung von Methan zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Nicht zuletzt wird die erfolgreiche Umsetzung der Klimaziele von einer Minderung aller Treibhausgase abhängig sein“, betont Saar. Aufgrund der Kurzlebigkeit von Methan würden Reduktionen der Emissionen sehr schnell eine positive Wirkung zeigen – sowohl bei der gesundheitlichen Belastung durch Luftschadstoffe in Europa, als auch für die Minderung der negativen Effekte des Klimawandels.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wird am 15.6.2015 im europäischen Rat der Umweltminister über den Kommissionsentwurf zur NERC-Richtlinie abstimmen. Der Umweltausschuss des EU Parlaments ist bei der Revision federführend und wird voraussichtlich im Juli über den Kommissionsentwurf abstimmen.
Hintergrund
Eine Widerlegung der gängigsten Mythen der Landwirtschaftsverbände zum Methanziel in der NERC finden Sie am Ende dieser Seite.
Deutsche Umwelthilfe
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