Bergrechtsnovelle überfällig!

Erstmalig seit Jahrzehnten wurde letzte Woche, im Wirtschaftsausschuss des Bundestages, ausführlich und öffentlich, über die Defizite des deutschen Bergrechts diskutiert. Anlass waren Anträge von LINKEN und Grünen sowie – wenn auch etwas zaghaft – der SPD zur Novellierung des Bundesberggesetzes und anderer bergrechtlicher Vorschriften.


Braunkohleförderung unterliegt dem Bergrecht (Foto: Johannes Fasolt)
 

Nun, die Mehrheit in diesem Haus hat alle Anträge abgeschmettert. Ich meine jedoch, allein die Anhörung, die man sich übrigens hier  im Internet ansehen kann, war die ganze Arbeit wert! Denn sie machte die irrwitzigen Defizite des geltenden Bergrechts deutlich. Und sie machte Alternativen öffentlich.

Sicher, das Sächsische Oberbergamt oder die Bergbaugewerkschaft IGBCE haben das geltende Recht erwartungsgemäß kritiklos verteidigt. Rechtsanwälte dagegen, die u.a. Bergbaubetroffene, Kommunen und Umweltverbände in bergrechtlichen Konflikten vertreten, werteten das Regelwerk als vollkommen überholt. Es sei nicht geeignet für Konfliktlösungen, die auch die Rechte von Anwohnern und der Umwelt adäquat berücksichtigten.

Die Anträge von der LINKEN und den Grünen unterscheiden sich deutlich voneinander; sie haben jeweils eine etwas andere Philosophie. Ich meine, unserer ist konsequenter, aber darüber können wir sicherlich streiten. Gemeinsam ist beiden jedoch die Kernforderung, den automatischen Vorrang des Abbaus von Rohstoffen vor allen anderen Interessen zu beenden. Dafür soll unter anderem künftig ein Planfeststellungsverfahren mit UVP an Stelle der bisherigen Verfahren treten.

Zudem soll das vorgelagerte Bergwerkseigentum abgeschafft werden. Abbaurechte dürfen erst dann an Unternehmen verliehen werden, wenn ein Abbau in einem demokratischen Verfahren beschlossen wurde. Und zwar unter Abwägung aller Interessen und nach einer sogfältigen Umweltverträglichkeitsprüfung - und keinen Tag vorher. Ebenfalls gemeinsam ist den Anträgen die Forderung nach mehr Transparenz und mehr Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Verbände und Kommunen. Beide Anträge wollen auch, dass in Haftungs- und Entschädigungsfragen künftig die Positionen der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich gestärkt werden.

Im Unterschied zu den Grünen will die LINKE jedoch, dass künftig sämtliche Bodenschätze dem BBergG unterliegen, also nicht nur Kohle, Gas, Erze oder Salz, sondern auch Kiese, Sande und Natursteine. Alle Bodenschätze würden dann als bergfrei definiert. Dies hätte zwei Folgen: Zum einen würden alle Bodenschätze Gemeineigentum sein. Das halten wir für angemessen, denn für den Rohstoff unter seinem Hintern hat ein Grundstückseigentümer nichts getan. Zum anderen hätte dies die Folge, den Abbau jeglicher Bodenschätze einem Planfeststellungsverfahren mit UVP zu unterwerfen.

Intelligent und zeitgemäß finden wir auch die Forderung, die nur im Antrag der LINKEN steht, Genehmigungsvoraussetzung für einen Abbau unter besiedelten Gebiet an streng nachzuweisende Ausnahmetatbestände zu knüpfen. Der Vorhabenträger müsste dann nachweisen, dass ein unabweisbarer volkswirtschaftlicher Bedarf für den Rohstoff besteht und der Abbau alternativlos ist. Dieser Nachweis dürfte beispielsweise für viele Braunkohlevorhaben, die gegenwärtig diskutiert werden - und die bis weit nach Mitte des Jahrhunderts laufen würden - kaum zu erbringen sein. Denn glücklicherweise wachsen die erneuerbaren Energien rasant. Darum braucht diese klimaschädliche Kohle spätestens ab 2040 – wahrscheinlich schon weit früher - niemand mehr.

Mit den Anträgen von LINKEN und Grünen hätten die Bürgerinnen und Bürger zudem erstmals realistische Chancen, Abbauvorhaben gerichtlich überprüfen zu lassen. Wir setzen uns auch dafür ein, dass Gemeinden, Interessenvertretungen von betroffenen Anwohnern und Umweltverbände der Klageweg offensteht. Und zwar auch dann, wenn es um die Fragen der Bedarfsfeststellung oder der Umweltauswirkungen insgesamt geht. Anerkannte Umweltorganisationen, beispielsweise, sollten sich also im Verfahren nicht nur um den reinen Naturschutz streiten können, sondern auch um den Wasserhaushalt oder den Klimaschutz.

Das alles und noch mehr war unser Plan. Er wurde mit den Stimmen von Union und FDP vorerst beerdigt. Damit ist er aber längst nicht aus der Welt. Neue Bundesregierungen werden sich mit dem Thema beschäftigen müssen, denn der Widerstand vor Ort gegen neue Abbauvorhaben wächst. Er wächst mit jedem Quadratmeter zusätzlich zerstörter Natur und Heimat. Und er wächst mit jeder Kilowattstunde Ökostrom, die mehr durch unsere Netze fließt, womit die Kohleverstromung zunehmend überflüssiger wird.

Ich hoffe und erwarte, dass die Abbauunternehmen nicht mehr lange Wildwest spielen können. Der Widerstand gegen die CCS- Technologie war nur ein Vorgeschmack auf künftige bergbauliche Konflikte. Darum ist jede neue Regierung gut beraten, sich dem Thema der Reform des Bergrechts ernsthaft anzunehmen. Nur dann können Konflikte so gelöst werden, dass nicht nur die Interessen der Wirtschaft Berücksichtigung finden, sondern genauso stark die der ansässigen Bevölkerung und der Umwelt.

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